Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Auditormedia, Inhaber Jan Auditor, Kirchstraße 57, 42799 Leichlingen (im Folgenden „Auditormedia“). Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden AGB widersprechen. Individuell getroffene Vereinbarungen im Auftrag gehen den AGB vor.
1. Leistungserbringung
1.1. Der Auftraggeber definiert die Aufgabenstellung, auf deren Grundlage Auditormedia die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe durchführt. Soweit vereinbart, erstellt Auditormedia ein schriftliches Konzept.
1.2. Werden Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, sind diese zu vergüten, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber unterstützt Auditormedia unentgeltlich bei der Durchführung des Auftrags. Er stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien, Räumlichkeiten sowie Darsteller rechtzeitig zur Verfügung.
2.2. Der Auftraggeber benennt bei Auftragserteilung einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Dieser ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zu Produktionserweiterungen, Änderungen und Abnahmen abzugeben.
2.3. Weisungen gegenüber Mitarbeitern von Auditormedia sind nur durch Auditormedia selbst zulässig.
3. Kosten
3.1. Die im Angebot genannten oder vereinbarten Preise verstehen sich in Euro brutto (inkl. MwSt.), sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion können vom Auftraggeber verlangt werden, auch für bereits erbrachte Leistungen. Führt dies zu Mehrkosten oder Verzögerungen, informiert Auditormedia den Ansprechpartner über das Ausmaß. Finden die Parteien keine Einigung, kann Auditormedia das Änderungsverlangen zurückweisen.
3.3. Zusatzkosten wie Rohmaterial, offene Projektdateien, Reisekosten, GEMA-Gebühren oder Lizenzkosten werden gesondert abgerechnet. Reisekosten werden vorab abgestimmt und per Beleg nach den geltenden Reisekostenrichtlinien abgerechnet.
4. Lieferzeiten und Termine
4.1. Alle von Auditormedia genannten Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
4.2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt verlängern die Lieferzeiten entsprechend.
4.3. Stornierungen von vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber sind wie folgt kostenpflichtig:
Bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: kostenlos
Bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung
Bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
1 Tag vor Produktionsbeginn oder später: 90 % der vereinbarten Vergütung
5. Abnahme und Mitwirkungspflichten
5.1. Die von Auditormedia erstellten Arbeitsergebnisse werden vom Auftraggeber gesondert abgenommen.
5.2. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Auditormedia Abschlagszahlungen von bis zu 80 % der Vergütung verlangen.
5.3. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder das Material nutzt.
5.4. Wenn nicht anders vereinbart, werden seitens Auditormedia zwei Feedbackschleifen gewährleistet. Änderungen, die darüber hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
6.2. Bei Projekten über 30 Tage ist eine Vorauszahlung von 50 % bei Auftragserteilung zu leisten.
7. Leistungsstörungen
7.1. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse.
7.2. Die betroffene Partei hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Gründe und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
8.1. Die von Auditormedia erstellten Inhalte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Auditormedia.
8.2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Veränderungen oder Weitergaben sind ohne schriftliche Zustimmung von Auditormedia nicht gestattet.
9. Haftung
9.1. Auditormedia haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Auditormedia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Auditormedia haftet nicht für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte IT-Systeme verursacht werden.
10. Vertraulichkeit
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertrags ausgetauscht werden, geheim zu halten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Auditormedia. Gerichtsstand ist Köln. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Sonstige Vereinbarungen
12.1. Auditormedia ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in Eigenwerbung hinzuweisen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand Januar 2025